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gesetzliche
Grundlage
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Artikel
8 Grundgesetz Versammlungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis
friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch
Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
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derzeitiger
Zustand
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In
Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit werden die Rechte
und Freiheiten anderer Bürger oft übergebürlich eingeschränkt.
Durch Demonstrationen wird der normale Verkehrsfluß behindert.
Gewalttätige Demonstrationen binden Polizei und Ordnungskräfte und
beschäftigen oft genug danach die Justiz. Steuermittel in erheblichen
Größenordnungen werden regelrecht verschleudert. In der Regel wird das
Ziel nicht erreicht, die Aufmerksamleit der Zielperson(en) nicht
grerckt.
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die Idee
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Schaffung
eines geeigneten Areals (Demodrom) zur Durchführung von Demonstrationen
und damit des Rechtes auf Versammlungfreiheit. Im Grundgesetz ist nicht
definiert, daß das Recht auf Versammlungsfreiheit an jedem beliebigen
Ort stattfinden kann. Das Demodrom kann 24 Stunden am Tag und 365 Tage
im Jahr genutzt werden ohne das die öffentliche Ordnung gestört oder
gar gefährdet wird.
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Gestaltung
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Ein
weitläufiges Areal mit Bahn / Autobahnanbindung. Das Areal ist in drei
Bereiche unterteilt, die räumlich streng voneinander getrennt sind.
Der erste Bereich, ist der administrative Bereich und beherbergt die
Verwaltung des Demodroms, das Mediencenter (Presse, Funk, Fernsehen),
Räumlichkeiten für Polizei / Ordnungskräfte, Werkstätten
zur Herstellung von Demonstrationsmaterial (Transparente usw.).und eine
Tribühne für Besucher.
Der zweite und dritte Bereich sind die eigentlichen Demonstations- /
Versammlungsflächen, so daß gleichzeitig die Demonstration und
gegebenenfalls eine Gegendemonstration oder zwei völlig
unterschiedliche Demonstrationen oder durch Verbinden der beiden
Areale, eine Großdemonstration, stattfinden können..
Beide Demonstrationsflächen besitzen:
> Parkflächen
> Flächen zur Formierung des Demonstrationszuges
> sanitäre Einrichtungen
> Einrichtungen zur medizinischen Hilfe
> Versorgungseinrichtungen zur Betreuung der Demonstrationsteilnehmer
> den Demonstrationsweg
> eine Kundgebungsfläche
> einen kurzen Rückweg zur Formierungsfläche / Parkplatz
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Skiizzen
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