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Info-System
  Description
Areal zur Durchführung von Demonstrationen jeglicher Art
IS
  Publisher
Peter Morgenroth
webmaster@peter-morgenroth.de


  Author
Peter Morgenroth
peter.morgenroth@gmx.net


  Title
Demodrom





gesetzliche
Grundlage
Artikel 8  Grundgesetz Versammlungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Links:

derzeitiger
Zustand
In Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit werden die Rechte und Freiheiten anderer Bürger oft übergebürlich eingeschränkt.  Durch Demonstrationen wird der normale Verkehrsfluß behindert. Gewalttätige Demonstrationen binden Polizei und Ordnungskräfte und beschäftigen oft genug danach die Justiz. Steuermittel in erheblichen Größenordnungen werden regelrecht verschleudert.

die Idee
Schaffung eines geeigneten Areals (Demodrom) zur Durchführung von Demonstrationen und damit des Rechtes auf Versammlungfreiheit. Im Grundgesetz ist nicht definiert, daß das Recht auf Versammlungsfreiheit an jedem beliebigen Ort stattfinden kann. Das Demodrom kann 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr genutzt werden ohne das die öffentliche Ordnung gestört oder gar gefährdet wird.

Gestaltung
Ein weitläufiges Areal mit Bahn / Autobahnanbindung. Das Areal ist in drei Bereiche unterteilt, die räumlich streng voneinander getrennt sind..
Der erste Bereich, ist der öffentliche Bereich und beherbergt die Verwaltung des Demodroms, das Mediencenter (Presse, Funk, Fernsehen), Räumlichkeiten für Polizei / Ordnungskräfte, Werkstätten zur Herstellung von Demonstrationsmaterial (Transparente usw.).und eine Tribühne für Besucher.
Der zweite und dritte Bereich sind die eigentlichen Demonstations- / Versammlungsflächen, so daß gleichzeitig die Demonstration und gegebenenfalls eine Gegendemonstration oder zwei völlig unterschiedliche Demonstrationen  stattfinden können..
Beide Demonstrationsflächen besitzen:
> Parkflächen
> Flächen zur Formierung des Demonstrationszuges
> sanitäre Einrichtungen
> Einrichtungen zur medizinischen Hilfe
> Versorgungseinrichtungen zur Betreuung der Demonstrationsteilnehmer
> den Demonstrationsweg
> eine Kundgebungsfläche
> einen kurzen Rückweg zur Formierungsfläche / Parkplatz